Psychotherapie | Berufsgruppen

Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die Menschen mit psychischen Störungen behandeln. Die jeweiligen Berufsbezeichnungen können für den Laien recht ähnlich klingen. Ausbildungsarten und Ausbildungs-/Tätigkeitsinhalte unterscheiden sich aber z.T. erheblich. Im Wesentlichen sind es diese Berufsgruppen, die psychotherapeutisch tätig sind:

Ärzte / Ärztinnen

Nach Abschluss eines Studiums der Humanmedizin wird eine mehrjährige Facharztausbildung in einem Spezialfach absolviert.

  • Psychiatrie
    Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen, die mit körperlichen Veränderungen verbunden bzw. biologisch begründet sind. Dazu gehören Krankheiten wie affektive Störungen (z.B. Depression, Manie), Schizophrenien, Suchterkrankungen, Demenz, u.a.
    Neurologie (Nervenheilkunde) und Psychotherapie gehören auch zur Ausbildung. Ein Arbeitsschwerpunkt von Psychiater/-Innen ist die Psychopharmakotherapie.
  • Psychosomatische Medizin & Psychotherapie
    Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen, an deren Verursachung psychosoziale und psychosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen beteiligt sind.
    Ursprünglich beschäftigte sich die Psychosomatik nur mit bestimmten Krankheiten („Holy Seven“: Ulcus duodeni, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Asthma bronchiale, Essentielle Hypertonie, chronische Polyarthritis, Neurodermitis). Heute ist das Gebiet der Psychosomatik sehr viel weitergefasst.

Medikamente (Psychopharmaka) dürfen nur von Ärzten/Ärztinnen verordnet werden.

Psycholog/-innen

Nach einem abgeschlossenen Psychologiestudium müssen psychologische Psychotherapeut/-innen (PT) eine mehrjährige Psychotherapieausbildung absolviert haben.

Kinder- & Jugend – Psychotherapeut/-innen (KJP)

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Medizin.

Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren

Nach Abschluss der Grundvoraussetzungen muss eine Psychotherapie-Ausbildung in einem kassenzugelassenen Verfahren absolviert werden.

Ärztliche und psychologische sowie Kinder- & Jugend – Psychotherapeut/-innen können eine Kassenzulassung beantragen und die Kosten für eine Psychotherapie direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Nach bestandener Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt, dürfen Heilpraktiker/-innen die allgemeine Heilkunde ausüben.

Es existiert keine allgemeingültige Ausbildungsordnung. Lehr-Institute bieten meist eine zweijährige Ausbildung an. Ausbildungsinhalte sind Diagnostik und Behandlung von hauptsächlich körperlichen (somatischen) Krankheiten. Heilpraktiker/-innen erwerben meist naturheilkundliche Zusatzqualifikationen in Fächern wie Homöopathie, Craniosacrale Therapie, Akupunktur, u.a.

Der Anteil an psychiatrischer Diagnostik und Behandlung ist im Vergleich zum somatischen Themenkomplex eher gering.

Heilpraktiker/-innen für Psychotherapie erlangen durch die Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt eine Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Um die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz verantwortlich ausüben zu können, sollten Heilpraktiker/-innen und Heilpraktiker/-innen  für Psychotherapie eine mehrjährige Ausbildung in einem bewährten Psychotherapieverfahren absolviert haben.