Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck

Der Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck (AK-HPP-HL) hat einen Qualifikationsstandard für die im AK-HPP-HL zusammengeschlossenen HeilpraktikerInnen für Psychotherapie erarbeitet. Auf seiner Website stellt der Arbeitskreis den Qualifikationsstandard vor und bietet darüber hinaus vielfältige Informationen zum Thema Psychotherapie im Allgemeinen sowie nach dem Heilpraktikergesetz.

Der Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck wurde im Jahr 2010 von Heilpraktikerinnen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie aus Lübeck und Umgebung gegründet. Zunächst trafen sich die Mitglieder des AK-HPP-HL hauptsächlich zur regelmäßigen Intervision ihrer psychotherapeutischen Arbeit in eigener Praxis. Ein immer wiederkehrendes Thema des fachlich-kollegialen Austausches der AK-HPP-HL-Mitglieder war und ist die Beschäftigung mit dem Heilpraktikergesetz (HeilprG – ehemals HPG).

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Für die Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz existieren keinerlei gesetzliche Vorgaben, die von HeilpraktikerInnen für Psychotherapie (HPP) verlangen, eine psychotherapeutische Grundausbildung zu machen bzw. für regelmäßige Qualitätssicherung zu sorgen.
HPP-TherapeutInnen steht es frei, ob bzw. in welchem Umfang sie sich psychotherapeutische Kenntnisse aneignen. Ihre Arbeitsschwerpunkte können HPP-TherapeutInnen ohne Beschränkungen selbst wählen. Mögliche Tätigkeitsbereiche reichen von psychologischer Beratung bei Konflikten im Alltag bis hin zu psychotherapeutischer Behandlung komplexer psychischer Störungsbilder. Je nach Ausrichtung des therapeutischen Kerngebietes, können also sehr unterschiedliche Erfordernisse in Bezug auf eine Psychotherapieausbildung in Frage kommen.
Fehlende Leitlinien erschweren Therapiesuchenden aber die Suche nach einer geeigneten HPP-TherapeutIn, weil eine Einschätzung der fachlichen Qualifikation nur sehr begrenzt erfolgen kann. Für angehende HeilpraktikerInnen für Psychotherapie gibt es keine fachliche Richtschnur, die Orientierung bei der Wahl einer Psychotherapieausbildung bieten könnte.
Der große Vorteil des HeilprG in der jetzigen Fassung ist eine riesige Bandbreite psychotherapeutischer Angebote, die weit über kassenfinanzierte Behandlungsmöglichkeiten hinaus gehen. Das gravierenste Problem dabei ist, dass überprüfbare Kriterien fehlen, die bei der Identifizierung des Angebots helfen könnten, das am ehesten zur Behandlung der vorliegenden Beschwerden geeignet wäre.

Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck

Der Qualikationsstandard des Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck (s.u.) formuliert Mindestanforderungen an die psychotherapeutische Ausbildung von HPP-TherapeutInnen , die (komplexere) psychische Störungen behandeln wollen.
Der AK-HPP-HL möchte damit dazu beitragen, dass Möglichkeiten und Chancen des Heilpraktikergesetzes sowohl von Therapiesuchenden als auch von (angehenden) HPP-TherapeutInnen besser genutzt werden können.

Zum einen möchte der AK-HPP-HL mit seinem Qualifikationsstandard Therapiesuchenden eine Orientierungshilfe bei der Suche nach einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie (HPP) an die Hand geben. So kann z.B. ein Vergleich der Anzahl der Ausbildungsstunden einen ersten Hinweis darauf geben, ob eine HPP-TherapeutIn für die Behandlung der vorliegenden Beschwerden solide genug ausgebildet ist.
Darüber hinaus hofft der AK-HPP-HL, dass die bereitgestellten Informationen für angehende HPP-TherapeutInnen hilfreich bei der Wahl der psychotherapeutischen Grundausbildung sein können, sowie bei der Frage, auf welche Faktoren bei der Wahl eines Ausbildungsinstituts geachtet werden kann, um eine qualitativ und quantitativ hochwertige Therapieausbildung finden zu können.

Um Möglichkeiten und Chancen von Psychotherapie HeilprG sinnvoll nutzen zu können, ist es aus Sicht des Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck nötig, psychotherapeutische Qualifikationen von HPP-TherapeutInnen in Bezug auf grundsätzliche Erfordernisse einer Psychotherapieausbildung besser einordnen zu können. Ein Vergleich von Psychotherapieverfahren in Bezug auf ihre Wirksamkeit ist damit nicht verbunden.
Der Qualikationsstandard des AK-HPP-HL ist gedacht als Leitlinie für HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, die psychische Störungen behandeln wollen, die über vorübergehende Befindlichkeitsstörungen hinausgehen.

Qualikationsstandard
Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck

Der Qualifikationsstandard der Mitglieder des Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck beschreibt detailiert folgende Bereiche:

  • Mindestqualifikationen
    • minimaler Stundenumfang der psychotherapeutischen Grundausbildung, Inhalte, Spezialisierung, Berufspraxis, u.a.
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
    • zeitlicher Umfang für regelmäßig durchzuführende Fort- und Weiterbildungen, Supervision, etc.
  • Berufsethische Haltung
    • Regeln für die Durchführung der psychotherapeutischen Behandlung und für die Gestaltung der psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung

Der Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck (AK-HPP-HL) stellt sich und seine Arbeit auf seiner Website vor. Viele nützliche Informationen zum Thema Psychotherapie im Allgemeinen und nach HeilprG sind dort ebenfalls zu finden (inkl. weiterführender Links).