Heilpraktiker/-in für Psychotherapie
Bis in die 1990er Jahre hinein gab es nur eine Ausbildung/Prüfung zur Heilpraktiker/-in, den sogenannten „großen HP-Schein“. Dieser umfasst die Heilerlaubnis zur Behandlung von körperlichen und seelischen Leiden. 1993 beantragte eine Sozialpädagogin eine Heilerlaubnis nach dem HP-Gesetz beschränkt auf psychotherapeutische Themen. Aufgrund eines Formfehlers (Nichteinhaltung einer Frist durch eine Behörde) wurde ihrem Antrag stattgegeben und es entstand der sogenannte „kleine HP-Schein“.
Nach bestandener Prüfung durfte bis 1998 die Bezeichnung Psychotherapeut/-in geführt werden und es konnte mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Mit Einführung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) am 01.01.1999 änderte sich das. Psychotherapeut/-in dürfen sich nunmehr nur die nennen, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin bzw. der Psychologie und eine Approbation vorweisen könnten.
Die offizielle Bezeichung ist „Heilpraktiker/-in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“. Es sind aber weiter Bezeichnungen verbreitet:
- Heilpraktiker/-in für Psychotherapie
- Heilpraktiker/-in Psychotherapie
- HP-Psych
- HPP
- Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
- Psychotherapie HPG
Eine ältere Bezeichnung lautet „Heilpraktische Psychotherapeutin“, die inzwischen aber nicht mehr geführt werden darf (siehe PsychThG).
Mit Inkrafttreten des PsychThG stiegen einige Bundesländer aus der Überprüfung zur Heilpraktiker/-in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie aus, darunter Schleswig-Holstein. Auf dem Klageweg wurden diese Bundesländer im Jahre 2008 zur Wiederaufnahme von amtsärztlichen Überprüfungen gezwungen.
Sehr interessant.