HP-Psych | Prüfung mündlich

Die Überprüfung zur HeilpraktikerIn für Psychotherapie am Gesundheitsamt Husum besteht aus zwei Teilen. Die schriftliche Prüfung besteht aus 40 Fragen, für deren Beantwortung je zwei Minuten zur Verfügung stehen. Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt im Abstand von ca. zwei Wochen die mündliche Prüfung. Es müssen beide Teile der Prüfung bestanden werden. Fällt ein Prüfling in der mündlichen Prüfung durch, muss beim nächsten Versuch auch der schriftliche Teil der Prüfung wiederholt und bestanden werden. Es fallen erneut die vollen Prüfungsgebühren an.

Anhand eines Gedächtnisprotokolls wird hier die mündliche Prüfung zur HeilpraktikerIn für Psychotherapie am Gesundheitsamt Husum vom 13. September 2010 vorgestellt.

Die Prüfungskommission bestand aus der Amtsärztin, einem Psychiater, einem Vertreter eines Heilpraktiker-Berufsverbands und einer Protokollführerin. Die Prüflinge wurden einzeln geprüft. Die Prüfung dauerte ca. 20 Minuten. Nach kurzer interner Beratung der Prüfungskommission wurde das Prüfungsergebnis dem Prüfling mündlich mitgeteilt.

Stichwortartig werden die mündlichen Antworten auf die Prüfungsfragen wiedergegeben, um aufzuzeigen, welche abgefragten Kenntnisse die Prüfungskommission zum Bestehen der mündlichen Prüfung erwartete.
(Die hier gezeigten Stichpunkte wurden in der Prüfung selbstverständlich entsprechend ausgeführt und begründet.)

Schildern Sie kurz Ihren beruflichen Hintergrund in Bezug auf Ihren Wunsch, als HPP tätig zu werden.

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Was können Sie mir über Sucht sagen?

  • stoffgebundene / nicht stoffgebundene Suchtmittel
  • Substanzen: Alkohol, Tabak, Opioide, Cannabis, Kokain
  • diagnostische Kriterien (AZTEKEN)

Welches sind nicht stoffgebundene Süchte?

  • Spielsucht, Kaufsucht, Beziehungssucht, Sexsucht

Gibt es auch Medikamente, die abhängig machen?

  • Benzodiazepine

Fallbeispiel: Kommt ein Patient in Ihre Praxis und berichtet, er hat gestern Abend mit dem Trinken aufgehört, weil seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hat. Was würden Sie den Patienten fragen?

  • Nachfrage des Prüflings: Was meinen Sie mit „hat aufgehört zu trinken“? Besteht regelmäßiger Alkoholmissbrauch?

Antwort des Prüfers: täglich eine Flasche Wodka

  • ich denke an ein Alkoholentzugsdelir und frage Symptome ab.
  • Unruhe, Schwitzen, Händezittern, Nesteln, Orientierungsstörungen

Wie überprüfen Sie die Orientierung?

  • zur Person, zeitlich, örtlich, situativer Rahmen
  • Fragen: Wissen Sie, wie Sie heißen? – Welchen Tag haben wir heute? – Wo sind Sie? – Was machen wir hier?

Was ist bei einem Delir zu beachten?

  • Delir = Notfall
  • sofortige Klinikeinweisung nötig (Intensivstation)
  • Versuch, den Patienten zu überzeugen, freiwillig in die Klinik zu gehen
  • sonst Einweisung über Gesundheitsamt / sozialpsychiatrischer Dienst / Polizei

Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage kann Einweisung gegen den Willen des Patienten erfolgen?

  • PsychKG
  • Eigengefährdung (Delir = Notfall)
  • Fremdgefährdung (beispielsweise durch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr)

Gibt es noch andere Möglichkeiten für eine Einweisung?

  • Eigengefährdung
  • Betreuungsgesetz (BGB)

Welcher zeitlicher Rahmen wird in Bezug auf Fremd-/Eigengefährdung angenommen, damit eine Einweisung erfolgen kann? Vergleich Delir vs. Suizidgedanken.

  • akut , d.h. Gefährdung muss unmittelbar bevor stehen
  • keine Einweisung, wenn ein Patient sich von Suizidgedanken distanzieren kann
  • Gefährdung innerhalb der nächsten 2-3 Tage (kann je nach GA variieren)

Wie verhalten Sie sich einem deliranten Patienten gegenüber in Ihrer Praxis?

  • beruhigen
  • talk down
  • sich dem Patienten nicht in den Weg stellen („Fluchtweg“ offen lassen)
  • mich dem Patienten körperlich an die Seite stellen
  • Abstand wahren / keine Körperberührungen
  • für eigene Sicherheit sorgen (Abstand halten / Fluchtweg: ich bin näher an der Tür)

Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf die Sie sich berufen können, in Bezug auf Maßnahmen zur Eigensicherrung?

  • Notstand

Was können Sie mir zu einem Trauma sagen?

  • Trauma: bedrohliches Ereignis von katastrophalem Ausmaß, das bei jedem Menschen typische Symptome hervorrufen kann, auch wenn zuvor keine psychische Störung vorliegt
  • Symptome können direkt nach dem Ereignis oder Wochen bis Monaten danach auftreten

Was ist das vorherrschende Gefühl?

  • Angst

Was ist noch typisch?

  • Flashbacks, Intrusion von Traumamaterial
  • d.h. plötzliche Überflutung von (Bruchstücken von) Bildern /Szenen
  • Auslöser z.B. Sinneseindrücke wie ein Geruch / Geräusch