Psychotherapie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn eine psychische Störung nach ICD-10 durch ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeut/-innen oder Psychiater/-innen diagnostiziert und eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt wurde.
(Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Psychotherapie)
Psychotherapie durch ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeut/-innen
Üblicherweise können bis zu 5 probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden. Diese kann der/die Psychotherapeut/-in direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Danach muss einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Dazu muss auch eine medizinische Untersuchung erfolgen, um auszuschließen, dass die psychischen Störungen körperliche Ursachen haben. Sofern nötig, können Folgeanträge gestellt werden.
Zulässige Zahl der Sitzungen nach Behandlungsart bei Einzeltherapie
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Regel bis |
in besonderen Fällen bis |
Höchstgrenze |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie |
50 |
80 |
100 |
Verhaltenstherapie |
45 |
60 |
80 |
Psychoanalyse |
160 |
240 |
300 |
Verbreitet ist die Annahme einer Zwei-Jahres-Frist für die Beantragung einer erneuten Psychotherapie nach Abschluss einer vorangegangenen. Eine Wartezeit ist jedoch nicht zulässig.
Dennoch erhalten Betroffene oft diese Auskunft von Therapeuten.
Grund hierfür mag sein, dass Langzeittherapien bzw. Folgeanträge durch GKV-Gutachter geprüft und bewilligt werden müssen. Kassenzugelassene Psychotherapeut/-innen begegnen hier nicht selten enormen Schwierigkeiten, wenn die üblichen Stunden-Höchstgrenzen überschritten werden müssen.
Wartezeit auf einen Therapieplatz
Laut einer Studie der BundesPsychotherapeutenKammer aus dem Jahr 2011 vergehen von der ersten Anfrage nach einem Therapieplatz bis zu einem ersten Gespräch in der Regel 3 Monate. Zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn liegen dann meist noch einmal 3 Monate.
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei eine/r Psychotherapeut/-in mit Kassenzulassung beträgt damit oft bis zu 6 Monaten. Teilweise gibt es auch von Wartezeiten bis zu einem Jahr und länger.
ich versuche schon seit wochen einen termin für ein erstgespräch zu kriegen. spreche auf anrufbeantworter. es wird nicht mal zurückgerufen.
Das habe ich auch erlebt. Als ich es nicht mehr aushalten konnte, habe ich mir schweren Herzens eine Therapeutin gesucht, die ich selbst bezahlen musste.
Damals wusste ich nicht, wonach ich eine Therapeutin aussuchen sollte. Ich habe einfach einen Termin bei einer gemacht, die am Telefon nett war und einen Termin frei hatte.
Das hätte auch ins Auge gehen können.
Aber ich hatte Glück und bin bei einer gelandet, die sehr gut ausgebildet war und ebenso professionell wie liebevoll gearbeitet hat.
Heute würde ich mir gleich eine so eine Therapeutin suchen und selbst bezahlen. Aber dann würde ich genau drauf achten, dass die auch eine richtige Therapieausbildung gemacht hat.
Dann kann ich das nur allen sehr empfehlen.