Psychotherapie durch ärztliche & psychologische PT

Psychotherapie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn eine psychische Störung nach ICD-10 durch ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeut/-innen oder Psychiater/-innen diagnostiziert und eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt wurde.
(Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Psychotherapie)

Psychotherapie durch ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeut/-innen

Üblicherweise können bis zu 5 probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden. Diese kann der/die Psychotherapeut/-in direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Danach muss einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Dazu muss auch  eine medizinische Untersuchung erfolgen, um auszuschließen, dass die psychischen Störungen körperliche Ursachen haben. Sofern nötig, können Folgeanträge gestellt werden.

Zulässige Zahl der Sitzungen nach Behandlungsart bei Einzeltherapie

 

Regel bis

in beson­deren Fällen bis

Höchstgrenze

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
(TP)

50

80

100

Verhaltens­therapie
(VT)

45

60

80

Psychoanalyse
(PA)

160

240

300

Verbreitet ist die Annahme einer Zwei-Jahres-Frist für die Beantragung einer erneuten Psychotherapie nach Abschluss einer vorangegangenen. Eine Wartezeit ist jedoch nicht zulässig.

Dennoch erhalten Betroffene oft diese Auskunft von Therapeuten.
Grund hierfür mag sein, dass Langzeittherapien bzw. Folgeanträge durch GKV-Gutachter geprüft und bewilligt werden müssen. Kassenzugelassene Psychotherapeut/-innen begegnen hier nicht selten enormen Schwierigkeiten, wenn die üblichen Stunden-Höchstgrenzen überschritten werden müssen.

Wartezeit auf einen Therapieplatz

Laut einer Studie der BundesPsychotherapeutenKammer aus dem Jahr 2011 vergehen von der ersten Anfrage nach einem Therapieplatz bis zu einem ersten Gespräch in der Regel 3 Monate. Zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn liegen dann meist noch einmal 3 Monate.
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei eine/r Psychotherapeut/-in mit Kassenzulassung beträgt damit oft bis zu 6 Monaten. Teilweise gibt es auch von Wartezeiten bis zu einem Jahr und länger.